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Erforderliches für das Standesamt

Meldung und Beurkundung:
In Tübingen werden die in den Kliniken Verstorbenen von der Verwaltung der Unikliniken gemeldet.
Dazu muss eine schriftliche Sterbefallmeldung, sowie die o.a. Todesbescheinigung (Blatt A und B sowie Umschlag 1) vorgelegt werden.

Bei Sterbefällen in Alten- und Pflegeheimen meldet entweder das Heim direkt, wir befördern die Meldung oder zeigen den Sterbefall an.
Bei Haussterbefällen können sowohl die Angehörigen die Meldung machen oder uns beauftragen.

Neben der Todesbescheinigung benötigt das Standesamt weitere Personenstandsdokumente zur Beurkundung des Sterbefalls und Eintrag ins Sterberegister:

Verheiratete: Familienbuchauszug oder Heiratsurkunde
Geschiedene: Familienbuchauszug oder Heiratsurkunde und Scheidungsurteil Verwitwete: Familienbuchauszug oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Partners.
Ledige: Geburtsurkunde und Familienbuchauszug (oder -register) der Eltern

Liegen keine Dokumente vor, müssen diese von den Angehörigen besorgt werden, wobei wir gerne behilflich sind.

Familien, die durch Flucht, Krieg u.ä. ihre Urkunden unwiederbringlich verloren haben, können beim Standesamtes ihres aktuellen Wohnsitzes die Neuanlage eines Familienbuches beantragen. Die erforderlichen Angaben können dem Standesbeamten durch eidesstattliche Erklärungen gemacht werden.

Folgende Sterbeurkunden werden vom Standesamt auf Bestellung ausgestellt:

Gebührenfrei:

Bei Verheirateten:
1 x Krankenkasse, 1x Bestattung für das Pfarramt, 2 x Rente.

Bei Ledigen:
wie oben, jedoch nur 1 x Rente.

Gebührenpflichtig:

Für verschiedene Zwecke werden gebührenpflichtige Urkunden benötigt: Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen, etc., Bei Feuerbestattung eine Urkunde für das Krematorium. Für das Stammbuch der Familie kann ein Stammbucheintrag bestellt werden.