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Todesbescheinigung

Die Todesbescheinigung wird nach der Leichenschau vom Arzt auf einer Vorlage mit Durchschlag ausgestellt. Bitte halten Sie das Dokument für die Überführung des/der Verstorbenen bereit. Wir kümmern uns um die nächsten Schritte. Im Foglenden erfahren Sie mehr Details zur Todesbescheinigung.

I. Nicht vertraulicher Teil, Blatt A und B
Hier werden die Personalien eingetragen, der Sterbezeitpunkt und -ort, sowie die Todesart vermerkt. Bei natürlicher Todesursache kann der Bestatter benachrichtigt werden, bei ungeklärter Todesursache oder nicht natürlichem Tod muss der Arzt die Polizei benachrichtigen. Der Schein muss mit Stempel und Unterschrift des Arztes versehen sein.

II. Vertraulicher Teil, Blatt 1 und 2
Der Vertrauliche Teil beinhaltet detaillierte Angaben zur Todesursache und wird deshalb in einem Fensterumschlag (Umschlag 1) verschlossen. I und II müssen dem Standesamt des Sterbeortes vorgelegt werden.

III. Vertraulicher Teil, Blatt 3, für die Feuerbestattung
Dies ist der sogenannte zweite Leichenschauschein, er wird in einen (roten) Umschlag verschlossen und dem Bestatter übergeben.

IV. Vertraulicher Teil Blatt 4 für die Obduktion
Findet keine Obduktion statt, den (gelben) Umschlag an den Bestatter geben, der reicht ihn an das Gesundheitsamt weiter.

V. Vertraulicher Teil, Blatt 5
Verbleibt beim Arzt.

Erforderliches für das Standesamt

Das Standesamt am Ort des Todes ist für die Beurkundung des Sterbefalls zuständig. Die jeweilige Einrichtung ist verpflichtet, den Todesfall beim Standesamt zu melden - dies gilt auch für Privathaushalte. Wir unterstützen Sie dabei selbstverständlich.

Meldung und Beurkundung

Die Tübinger Kliniken melden Todesfälle selbst an das Standesamt. Dazu wird eine schriftliche Sterbefallmeldung sowie die Todesbescheinigung (Blatt A, B und Umschlag 1) vorgelegt. Bei Sterbefällen in Alten- und Pflegeheimen meldet das Heim direkt, wir befördern die Meldung oder zeigen den Sterbefall an. Bei Haussterbefällen können die Angehörigen die Meldung selbst machen oder uns beauftragen.

Neben der Todesbescheinigung benötigt das Standesamt weitere aktuelle Personenstandsdokumente zur Beurkundung des Sterbefalls und zur Eintragung ins Sterberegister. Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei der Beschaffung der Dokumente vom zuständigen Amt am Geburtsort, Heiratsort oder Wohnort:

  • Ledige: Geburtsurkunde und Familienbuchauszug (oder -register) der Eltern
  • Verheiratete: Familienbuchauszug oder Heiratsurkunde
  • Geschiedene: Familienbuchauszug oder Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
  • Verwitwete: Familienbuchauszug oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Partners.

Familien, die durch Flucht, Krieg und ähnliche Umstände ihre Urkunden unwiederbringlich verloren haben, können beim Standesamtes ihres aktuellen Wohnsitzes die Neuanlage eines Familienbuchs beantragen. Die erforderlichen Angaben können dem Standesbeamten durch eidesstattliche Erklärungen gemacht werden. Bei ausländischen Dokumenten benötigen Standesämter in der Regel eine Übersetzung. Wir kümmern ums eine/n vereidigte/n Übersetzer/in. 

Bestellung von Sterbeurkunden

Die Sterbeurkunden werden vom Standesamt auf Bestellung ausgestellt. Für verschiedene Zwecke werden gebührenpflichtige Urkunden benötigt: zur Vorlage bei Banken, Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen etc. Für das Stammbuch der Familie kann ein kleiner Stammbucheintrag bestellt werden. Daneben werden automatisch auch gebührenfreie Urkunden ausgestellt. Bei Verheirateten: 1x Krankenkasse, 2x Rente, 1x für die Bestattung. Ebenso bei Ledigen, es wird aber nur eine gebührenfreie Urkunde für die Rente ausgestellt.

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