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Bestattungsvorsorgevertrag

Der Bestattungsvorsorgevertrag sichert die eigenen Vorstellungen für die dereinstige Bestattung. Die festgelegten Wünschen werden beachtet und erfüllt, um Schaden von seinen Angehörigen abzuwenden und diese in einer Situation zu entlasten, bei der sie wegen des Sterbefalls naturgemäß unter erheblichem psychischem Druck stehen.

Umfang und Inhalt eines Vorsorgevertrages werden den individuellen Bedürfnissen angepasst. Bei dieser Vorsorge wird die dereinstige Bestattung detailliert durchgesprochen und in allen Einzelheiten festgelegt.

Es kann geregelt werden...

  • nach welcher religiösen Zugehörigkeit sich die Bestattung richten soll,
  • welcher Personenkreis benachrichtigt werden soll,
  • wie die Grabpflege geregelt werden soll,
  • wie die Trauerfeier gestaltet werden soll,
  • wie die Finanzierung geregelt werden kann.

Man gewinnt einen konkreten Überblick über den zu erwartenden Kostenrahmen. Daraufhin kann geklärt werden, wie diese Kosten gedeckt sind, gedeckt werden können oder was finanziell noch in die Wege geleitet werden muss.

Zur Regelung der Finanzierung bieten wir Ihnen über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die Anlage eines Treuhandkontos oder über den Münchner Begräbnisverein e.V. den Abschluss einer Sterbegeldversicherung.

Für weitere Informationen stehen wir jederzeit zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

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